Aufgaben der Trachtenkommission

Die Trachtenkommission hat eine sehr wichtige Funktion und sie hat folgende Aufgaben:

  1. die Freiburgischen Regionaltrachten sowie deren Zubehör laut den Angaben des Buches „Freiburg, seine regionalen Trachten“ zu erhalten und zu fördern;
  2. eine wachsame Aufsicht auszuüben, damit nicht ohne vorherige Bewilligung unbefugte Änderungen vorgenommen werden;
  3. die Herstellung neuer Trachten aus handwerklichen Stoffen, wenn möglich kantonaler Herkunft, zu studieren und zu überwachen und darauf zu achten, dass sie der regionalen Kultur entsprechen;
  4. die Zulassung neuer oder abgeänderter Regionaltrachten zu begutachten und dem Kantonalvorstand zur Genehmigung zu beantragen. Es ist jeweils ein ausführlicher Bericht anzufertigen.

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