Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder sind Personen und Institutionen, welche die Anerkennung der FVTB verdienen für ihren aussergewöhnlichen Einsatz auf kantonaler, regionaler- oder Bezirksebene. Die Delegiertenversammlung kann diese auf Antrag des Kantonalvortandes zum Ehrenmitglied ernennen. Sie haben nur beratende Stimme und werden durch den Kantonalvorstand vertreten.

Kriterien für die Ernennung eines Ehrenmitglieds

  • Einen signifikanten Beitrag für die Ziele, die Entwicklung und die Ausstrahlung der FVTB geleistet haben, sei es auf kantonaler, regionaler oder Bezirksebene;
  • Einen signifikanten Beitrag zur Bewahrung der lebendigen Traditionen auf kantonaler Ebene geleistet haben, im Geiste der diesbezüglichen UNESCO- Konvention;
  • Ein Führungsamt auf signifikante Art übernommen haben, sei es auf kantonaler, regionaler oder Bezirksebene.

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