Mitgliedschaft

Mit einem Beitritt zu einer lokalen Trachtengruppe ist automatisch die Mitgliedschaft in allen übergeordneten Verbänden gegeben:

  • Mitglied in einer Trachtengruppe
  • Mitglied in der Freiburgischen Vereinigung für Tracht und Brauch (FVTB)
  • Mitglied in der Schweizerischen Trachtenvereinigung (STV)

Mit dieser Mitgliedschaft erhalten die Gruppenmitglieder einmal jährlich die «Mitteilungen der FVTB» gegen Ende Jahr an deren E-Mail-Adresse sowie viermal jährlich die «Trachteposcht» der STV an dieselbe E-Mail-Adresse respektiv bei fehlender E-Mail-Adresse per Post in Papierform an die private Adresse zugestellt. In letzterem Falle ist eine freiwillige Abo-Zahlung von Fr. 20.00 an die STV erwünscht respektiv geschuldet.

Die Mitglieder der Trachtengruppen des Sensebezirks sind ebenfalls Mitglied der Trachtenvereinigung des Sensebezirks, welche das Inkasso gegenüber diesen Gruppen vornimmt und den entsprechenden Jahresbeitrag an die FVTB und STV an die FVTB weiterleitet. 

Wer nicht in einer lokalen Gruppe respektiv Verein Mitglied sein kann oder will, hat die Möglichkeit, Einzelmitglied der FVTB zu werden. Sie erhalten einmal jährlich die «Mitteilungen der FVTB» gegen Ende Jahr an deren E-Mail-Adresse zugestellt. Die Einzelmitglieder werden ebenfalls zur Delegiertenversammlung der FVTB eingeladen, haben aber nur beratende Stimme. Sie werden durch den Kantonalvorstand vertreten. Bei der STV werden sie durch den Delegierten der FVTB im Zentralvorstand der STV vertreten.

Jahresbeitrag

Gruppenmitglieder

Einzelmitglieder

STV

  CHF 18.00

  CHF 18.00

FVTB

  CHF   6.00

  CHF 13.50

Suisa-Beitrag

  CHF   1.50

  CHF   1.50

Total

  CHF 25.50

  CHF 33.00

 

Gruppen oder Vereine als Kollektivmitglied bezahlen einen jährlichen Pauschalbeitrag von Fr. 100.00 plus Fr. 25.00 pro Mitgliedsadresse (im Minimum eine Mitgliedsadresse bei der STV).

Zusätzlich erhebt die jeweilige Trachtengruppe respektiv Verein gegebenenfalls einen jährlichen Mitgliederbeitrag. Das Inkasso des jährlichen Mitgliederbeitrages der FVTB und STV erfolgt über die Gruppe respektiv Verein, Einzelmitglieder erhalten jährlich eine Rechnung. Ehrenmitglieder und verdiente Mitglieder sind von der Beitragspflicht an die FVTB und STV befreit.

Alle Mutationen wie Ein- und Austritte, Adress- und Namensänderungen sind der Mutationsstelle der FVTB zu melden, die für die Weiterleitung an die STV und Nachführung der Mitgliederverzeichnisse zuständig ist.

Jedes Mitglied kann auf Ende des Kalenderjahres aus der FVTB austreten, indem es unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist dem Kantonalvorstand durch eingeschriebenen Brief davon Kenntnis gibt. Austretende Mitglieder haben keinerlei Ansprüche auf das Vermögen der FVTB.

Wie Mitglied werden:

Mitglied einer Trachtengruppe (Kontaktaufnahme mit Gruppe)

Einzelmitglied der FVTB (Meldung an die Mutationsstelle der FVTB)

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